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NWB Nr. 42 vom Seite 3539 Fach 26 Seite 4457

Der Betriebsübergang

Eine systematische Darstellung des § 613a BGB mit Tipps und Beispielen für die Praxis

Heinz J. Meyerhoff

Der Betriebsübergang ist ein arbeitsrechtliches Dauerthema. Die Rechtsprechung dazu ist kaum noch überschaubar. Das deutsche Arbeitsrecht wird hier sehr von europarechtlichen Vorgaben geprägt. Dabei hat sich in den letzten Jahren eine spannende Dynamik aufgetan, die längst noch nicht abgeschlossen ist. Dieser Beitrag gibt mit einer Vielzahl praktischer Tipps Antworten auf die wichtigsten Fragen.

I. Rechtsquellen

Der nationale Gesetzgeber hat mit § 613a BGB den Grundstein für die Rechtsfolgen von Betriebsübergängen gelegt. Die Bestimmung wurde in der Vergangenheit wiederholt geändert. Das ist auch in Zukunft nicht auszuschließen. Der Gesetzgeber sollte allerdings unverhältnismäßige Eingriffe in die unternehmerische Freiheit meiden.

Die umfassendsten Entwicklungen beruhen auf EG-Recht. Als Vorreiter gilt die Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen v. (Richtlinie 77/187/EWG). Sie wurde durch S. 3540 die Richtlinie 98/50/EG v. geändert, beide schließlich durch die Richtlinie 2001/23/EG vom abgelöst.

II....