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PiR Nr. 2 vom Seite 24

Folgebewertung des Goodwill nach IFRS 3 und IAS 36

von Dr. Michael Dobler, MBR, München

I. Das Problem

Die Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts (goodwill) ist seit jeher eine prekäre Frage, zumal die Vorschriften auf ökonomische Entscheidungen zurückwirken: Der Zusammenschluss von Daimler Benz und Chrysler wäre so nicht zustande gekommen, wenn er nicht durch die Interessenzusammenführungsmethode hätte erfasst werden dürfen. Dadurch konnte die Entstehung von aktivierungspflichtigem goodwill nach der Erwerbsmethode sowie dessen – nach den damaligen US-GAAP erforderliche – planmäßige Abschreibung und Ergebnisbelastung in den Folgeperioden umgangen werden.

Mit der Veröffentlichung von SFAS 141 und 142 im Jahr 2001 haben sich die relevanten US-amerikanischen Regeln gewandelt. Dem folgte das IASB – wenngleich nicht sklavisch und en detail – mit seinem Standard IFRS 3:

  • Durch Abschaffung der Interessenzusammenführungsmethode, bei der kein zu aktivierender goodwill entstehen kann, muss die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode erfolgen.

  • Statt einer planmäßigen Abschreibung des goodwill muss regelmäßig ein Wertminderungstest und ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung nach IAS 36 erfolgen.

Der Verzicht auf die planmäßige Abschreibung des goodwill ist ein politisches Z...

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