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NWB Nr. 17 vom Seite 1413 Fach 3 Seite 13983

Besteuerung von Lebensversicherungen

Finanzverwaltung legt Beschränkung der Privilegien aus

Thomas Redert

Durch das Alterseinkünftegesetz ist die steuerliche Privilegierung von Lebensversicherungen vermindert worden. Attraktiv bleiben die hälftige Versteuerung bei Auszahlung der Versicherungsleistung nach Ablauf von zwölf Jahren an einen Steuerpflichtigen, der das 60. Lebensjahr vollendet hat und die Nichtbesteuerung von Erträgen der Anspar- bzw. Aufschubphase bei Rentenzahlungen aus Rentenversicherungen. Der Beitrag erläutert, an welche Voraussetzungen die Finanzverwaltung diese steuerlichen Privilegien knüpft und zeigt Hintergründe der Verwaltungsauffassung im (BStBl 2006 I S. 92) auf. Er beschreibt die Merkmale „biometrisches Risiko” und „Sparanteil” einer Versicherung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, begründet, warum unter dem Begriff Rentenzahlung nur eine lebenslange Leibrentenzahlung zu verstehen ist, und stellt die Besteuerungsgründe Erlebensfall und Rückkauf dar. Dabei wird auf den Sonderfall der Abfindung eines laufenden Rentenzahlungsanspruchs eingegangen. Schließlich werden noch einige Zweifelsfragen beim Übergang vom alten zum neuen Recht (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Vorratsverträge und gestaltungsmissbräuchliche Beitragserhöhungen) angesprochen.S. 1414

I. Zielsetzung der Ä...