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StuB Nr. 8 vom Seite 289

Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften nach IDW ERS HFA 18 unter Berücksichtigung der wesentlichen Unterschiede zu IFRS

Dipl.-Finw., Dipl.-Kfm. WP/StB Ralf Berger und Dipl.-Kfm. WP/StB Susanne Kolb, beide Düsseldorf
Die Kernfragen:
  • Wie erfolgt die Bewertung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss im Unterschied zu IFRS?

  • Zu welchen Zeitpunkten erfolgt die Gewinnrealisierung nach HGB und IFRS?

  • Wie sind Kapitalrückzahlungen beim Anteilseigner bilanziell zu erfassen?

I. Einleitung

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am den Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW ERS HFA 18 „Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften” verabschiedet. Die Stellungnahme regelt die bilanzielle Behandlung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge sowie der Haftungsrisiken im Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Gesellschafter. Der Entwurf soll in seiner endgültigen Fassung die HFA-Stellungnahme 1/1991 „Zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft” ersetzen.

Im Folgenden werden die Regelungen des IDW ERS HFA 18 interpretierend vorgestellt. Ergänzend werden die wesentlichen Unterschiede einer Bilanzierung nach den IFRS dargestellt.

II. Ausweis

Nach Auffassung des IDW sind Anteile an Personenhandelsgesellschaften in einem ha...