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BAG Urteil v. - 8 AZR 739/00

Gesetze: BGB § 626; BGB § 628 Abs. 2

Leitsatz

Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers gem. § 628 Abs. 2 BGB ist zeitlich begrenzt. Nach dem Zweck der Norm beschränkt sich der Anspruch grundsätzlich auf den dem kündigenden Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einer fiktiven Kündigung entstehenden Vergütungsausfall, zu dem allerdings eine den Verlust des Bestandsschutzes ausgleichende angemessene Entschädigung entsprechend §§ 9, 10 KSchG hinzutreten kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 832 Nr. 16
DB 2002 S. 539 Nr. 10
MAAAB-94872

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