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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 7107/02 Erb EFG 2006 S. 1447 Nr. 18

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1ErbStG § 3 Abs. 1ErbStG § 5ErbStG § 10 Abs. 2BGB § 1371 Abs. 2BGB § 1378 Abs. 3 Satz 1BGB § 1408 Abs. 1ErbStR 2003 R 12 Abs. 2 Satz 3

Keine erbschaftsteuerliche Schenkung bei rückwirkender Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Leitsatz

Wird mit einem nicht als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzten Ehegatten mit Wirkung für die Vergangenheit ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, so unterliegt die Zugewinnausgleichsforderung nicht als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1470 Nr. 23
EFG 2006 S. 1447 Nr. 18
KÖSDI 2007 S. 15391 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2006 S. 4463
SJ 2006 S. 12 Nr. 21
SAAAC-16432

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