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NWB Nr. 42 vom Seite 3529 Fach 3 Seite 14239

Ertragsteuerliche Behandlung der integrierten Versorgung im Gesundheitswesen

Fallpauschalen können bei ärztlichen Gemeinschaftspraxen zur gewerblichen Infizierung führen

Katja Gragert

Im Zusammenhang mit den zwischen Krankenkassen und ärztlichen Gemeinschaftspraxen in jüngster Vergangenheit vielfach abgeschlossenen Verträgen über eine sog. integrierte Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V stellt sich die Frage, ob es in diesen Fällen nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte aus der ärztlichen Tätigkeit kommt. Nachfolgend wird – auch anhand konkreter Beispiele – untersucht, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen es zu dieser Rechtsfolge kommen kann.

I. Integrierte Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V – Was ist das?

1. Grundlagen und Honorierung

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind die Regelungen über die integrierte Versorgung vereinfacht worden. Ziel dieser Maßnahme ist die medizinische und betriebswirtschaftliche Optimierung der Behandlungsprozesse, von der alle Beteiligten (Krankenkasse, Arzt und Patient) profitieren sollen. Gesetzliche Grundlage für die zwischen Krankenkassen und Ärzten (Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen) geschlossenen Verträge über eine integrierte Versorgung sind die §§ 140a ff. SGB V. Danach können Krankenkassen mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw. Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine i...