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NWB Nr. 44 vom Seite 3723 Fach 3 Seite 14255

Steuerabzug nach § 50a EStG von den Bruttoeinnahmen EU-rechtswidrig!

Der Fall „Scorpio”

Oliver Christian Schroen

Der im Fall Scorpio entschieden und damit ausgerechnet am Tag der deutschen Einheit den deutschen Fiskus mit einem – für diesen – recht unerfreulichen „Geschenk” bedacht. Es ermöglicht jedoch der deutschen Regierung und der Finanzverwaltung den europäischen Gedanken weiter zu vertiefen. Nach dem legendären , Gerritse NWB XAAAB-72663 und dem (BStBl 2005 II S. 550) hätte der Fall Scorpio aus dem Jahr 1993 auch gar nicht anders ausgehen können. Im Ergebnis war für den Steuerabzug nach § 50a EStG, wie auch bei einem Steuerinländer, grundsätzlich das Nettoprinzip anzuwenden. Lediglich der Überschuss bzw. der Gewinn durfte mit Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag belastet werden. Die Finanzverwaltung darf demnach nicht mehr darauf bestehen, dass der Steuerabzug von den Brutto(betriebs)einnahmen berechnet wird. Das jetzige Steuerabzugsverfahren und die Haftungsregelung könnten seit der Erweiterung der Beitreibungsrichtlinie auf Steuern vom Einkommen ebenso gegen heutiges Gemeinschaftsrecht verstoßen.

I. Der Fall „Scorpio”: Sachverhalt und Fragen des B...