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BFH  - II R 21/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 103 Abs 2 J: 1985, BewG § 6 J: 1985, BewG § 8, BewDV § 53 Abs 4 J: 1935

Rechtsfrage

Sind Schlussgewinnanteile von Lebensversicherungsgesellschaften, die in dem mit dem Bewertungsstichtag beginnenden Jahr ausgezahlt werden, als Schulden in voller Höhe oder - entsprechend der Regelung in § 53 Abs. 4 BewDV 1935 für Rücklagen der Beitragsrückerstattungen - nur in Höhe von 90 vom Hundert ihres Werts abzugsfähig?

Einheitswert des Betriebsvermögens; Lebensversicherung; Schlussgewinnanteil; Schulden

Fundstelle(n):
NAAAC-19753

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