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BFH  - III R 3/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InvZulG § 2 Abs 2 S 1 Nr 3 S 3, BauNVO § 11 Abs 3, BauGB § 35, BGB § 94 Abs 2

Rechtsfrage

Ist die von der zuständigen Gemeindebehörde erteilte Bescheinigung für die InvZul-Festsetzung generell bindend, oder ist § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 InvZulG 1999 teleologisch einschränkend dahingehend auszulegen, dass der Belegenheitsnachweis nur durch eine Bescheinigung geführt werden kann, die sich auf den beplanten oder unbeplanten Innenbereich bezieht? - Erfüllen Betriebsstätten im Außenbereich von Städten regelmäßig auch die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 des InvZulG 1999?

Auslegung; Außenbereich; Bindung; Innenstadt

Fundstelle(n):
LAAAC-20282

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