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BFH  - II R 52/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 13 Abs 2a S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Kann der rechtsirrtümlich unterlassene Antrag auf Gewährung des Freibetrags gemäß § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG nachgeholt und der bestandskräftige Bescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 immer geändert werden, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, daß der Rechtsirrtum erst nach Steuerfestsetzung dem Finanzamt bekannt wird?

Änderungsvorschrift; Antrag; Betriebsvermögen; Freibetrag; Neue Tatsache; Rechtsirrtum; Schenkungsteuer; Steuerbegünstigung

Fundstelle(n):
CAAAC-20473

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