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BFH  - II R 64/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 5 Abs 1 S 4, GG Art 6 Abs 1

Rechtsfrage

Rückwirkende Vereinbarung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft. - Unterliegt der rückwirkend begründete Zugewinnausgleichsanspruch, soweit er auf die Zeit zwischen vereinbartem Güterstand der Zugewinngemeinschaft (hier: rückwirkend auf den Tag der Eheschließung) und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags entfällt, der Erbschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG)?

Erbschaftsteuer; Steuerfreiheit; Zugewinnausgleich; Zugewinngemeinschaft

Fundstelle(n):
MAAAC-20730

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