IAS 8 11

Rechnungslegungsmethoden

Auswahl und Anwendung der Rechnungslegungsmethoden

11

Bei seiner Ermessensentscheidung nach Paragraph 10 hat das Management sich auf folgende Quellen – in absteigender Reihenfolge – zu beziehen und deren Anwendbarkeit zu berücksichtigen:

(a)

die Vorschriften der IFRS, die ähnliche und verwandte Fragen behandeln, und

(b)

die im Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung (Rahmenkonzept) enthaltenen Definitionen, Erfassungskriterien und Bewertungskonzepte für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen. [1]

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OAAAJ-49648

1Amtl. Anm.: In Paragraph 54G ist dargelegt, wie diese Vorschrift für Salden regulatorischer Posten geändert wird.