IAS 1

International Accounting Standard 1 Darstellung des Abschlusses (IAS 1)

v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) ; zuletzt geändert worden durch VO v. 19.12.2023 (ABl EU Nr. L, 2023/2822, 20.12.2023)


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Inhalt
Ziffer
Zielsetzung
1
Anwendungsbereich
2–6
Definitionen
7–8A
Abschluss
9–46
 
Zweck des Abschlusses
9
 
Vollständiger Abschluss
10–14
 
Allgemeine Merkmale
15–46
 
 
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds und Übereinstimmung mit den IFRS
15–24
 
 
Unternehmensfortführung
25, 26
 
 
Konzept der Periodenabgrenzung
27, 28
 
 
Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten
29–31
 
 
Saldierung von Posten
32–35
 
 
Häufigkeit der Berichterstattung
36, 37
Vergleichsinformationen
38–44
Mindestvergleichsinformation
38–38B
Zusätzliche Vergleichsinformationen
38C–40
 
 
Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Anpassung oder Umgliederung
40A–44
 
 
Darstellungsstetigkeit
45, 46
Struktur und Inhalt
47–138
 
Einführung
47–48
 
Bezeichnung des Abschlusses
49–53
 
Bilanz
54–80A
 
 
Informationen, die in der Bilanz darzustellen sind
54–59
 
 
Unterscheidung kurzfristig/langfristig
60–65
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
66–68
 
 
Kurzfristige Schulden
69–76
Gewöhnlicher Geschäftszyklus (Paragraph 69 Buchstabe a)
70
Primär zu Handelszwecken gehalten (Paragraph 69 Buchstabe b) oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfüllen (Paragraph 69 Buchstabe c)
71, 72
Recht auf Verschiebung der Erfüllung um mindestens zwölf Monate (Paragraph 69 Buchstabe d)
72A, 72B
Erfüllung (Paragraph 69 Buchstaben a, c und d)
76A, 76B
 
 
Informationen, die entweder in der Bilanz oder im Anhang darzustellen sind
77–80A
 
Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis
81–105
 
 
Informationen, die im Abschnitt „Gewinn oder Verlust“ oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind
82
 
 
Informationen, die im Abschnitt „sonstiges Ergebnis“ auszuweisen sind
82A–87
 
 
Gewinn oder Verlust der Periode
88, 89
 
 
Sonstiges Ergebnis in der Periode
90–96
 
 
Informationen, die in der Darstellung/den Darstellungen von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis oder im Anhang auszuweisen sind
97–105
 
Eigenkapitalveränderungsrechnung
106–110
 
 
Informationen, die in der Eigenkapitalveränderungsrechnung darzustellen sind
106
 
 
Informationen, die in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang darzustellen sind
106A–110
 
Kapitalflussrechnung
111
 
Anhangangaben
112–138
 
 
Struktur
112–116
 
 
Angabe der Rechnungslegungsmethoden
117–124
 
 
Quellen von Schätzungsunsicherheiten
125–133
 
 
Kapital
134–136
 
 
Als Eigenkapital eingestufte kündbare Finanzinstrumente
136A
 
 
Weitere Angaben
137, 138
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
139–139V
Rücknahme von IAS 1 (überarbeitet 2003)
140

Änderungsdokumentation: Der International Accounting Standard 1 Darstellung des Abschlusses (IAS 1) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten. Er ist geändert worden durch Verordnung (EU) 2023/2822 der Kommission vom 19. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 1 v. (ABl EU Nr. L, 2023/2822, 20.12.2023).

Fundstelle(n):
YAAAJ-49341