IAS 1 138

Struktur und Inhalt

Anhangangaben

Weitere Angaben

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Ein Unternehmen hat Folgendes anzugeben, wenn diese Angaben nicht schon an anderer Stelle in Informationen enthalten sind, die zusammen mit dem Abschluss veröffentlicht werden:

(a)

den Sitz und die Rechtsform des Unternehmens, das Land, in dem es als juristische Person registriert ist, und die Adresse des eingetragenen Sitzes (oder des Hauptgeschäftssitzes, wenn dieser vom eingetragenen Sitz abweicht),

(b)

eine Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner Haupttätigkeiten,

(c)

den Namen des Mutterunternehmens und des obersten Mutterunternehmens des Konzerns und

(d)

wenn seine Lebensdauer begrenzt ist, die Angabe der Lebensdauer.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341