IAS 1 139A

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

139A

Durch IFRS 27 [1] (in der 2008 geänderten Fassung) wurde Paragraph 106 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IAS 27 (geändert 2008) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese Periode auch diese Änderung anzuwenden. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341

1Anm. d. Red.: Hierbei handelt es sich um einen Übertragungsfehler, im Originaldokument ist IAS 27 genannt.