IAS 1 139L

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

139L

Mit den im Mai 2012 veröffentlichten Jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2009–2011 wurden die Paragraphen 10, 38 und 41 geändert, die Paragraphen 39–40 gestrichen sowie die Paragraphen 38A–38D und 40A–40D eingefügt. Diese Änderung ist rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341