IAS 1 51

Struktur und Inhalt

Bezeichnung des Abschlusses

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Ein Unternehmen hat jeden Bestandteil des Abschlusses und die Anhangangaben eindeutig zu bezeichnen. Zusätzlich sind die folgenden Informationen deutlich sichtbar darzustellen und zu wiederholen, falls es für das Verständnis der dargestellten Informationen notwendig ist:

(a)

der Name des berichtenden Unternehmens oder andere Mittel der Identifizierung sowie etwaige Änderungen dieser Angaben gegenüber dem vorangegangenen Abschlussstichtag,

(b)

ob es sich um den Abschluss eines einzelnen Unternehmens oder eines Konzerns handelt,

(c)

der Abschlussstichtag oder die Periode, auf die sich der Abschluss oder die Anhangangaben beziehen,

(d)

die Darstellungswährung laut Definition in IAS 21 und

(e)

wie weit bei der Darstellung von Beträgen im Abschluss gerundet wurde.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341