IAS 1 81

Struktur und Inhalt

Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis

Informationen, die im Teil „Gewinn oder Verlust“ oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind

81 [1]

(weggefallen)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341

1Anm. d. Red.: Paragraph 81 wurde gemäß Verordnung v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) hinter den Paragraphen 81A und 81B eingeordnet. Eine Berichtigung bleibt abzuwarten.