IAS 32

International Accounting Standard 32 Finanzinstrumente: Darstellung (IAS 32)

v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39)


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Inhalt
Ziffer
Zielsetzung
1–3
Anwendungsbereich
4–10
Definitionen
11–14
Darstellung
15–50
 
Schulden und Eigenkapital
15–27
 
 
Kündbare Instrumente
16A, 16B
 
 
Instrumente oder Bestandteile derselben, die das Unternehmen dazu verpflichten, einer anderen Partei im Falle der Liquidation einen proportionalen Anteil an seinem Nettovermögen zu überlassen
16C, 16D
 
 
Umgliederung von kündbaren Instrumenten und von Instrumenten, die das Unternehmen dazu verpflichten, einer anderen Partei im Falle der Liquidation einen proportionalen Anteil an seinem Nettovermögen zu überlassen
16E, 16F
 
 
Keine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten
17–20
 
 
Erfüllung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens
21–24
 
 
Bedingte Erfüllungsvereinbarungen
25
 
 
Erfüllungswahlrecht
26, 27
 
Zusammengesetzte Finanzinstrumente
28–32
 
Eigene Anteile
33–34
 
Zinsen, Dividenden, Verluste und Gewinne
35–41
 
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
42–50
Angaben
51–95
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
96–97T
Rücknahme anderer Verlautbarungen
98–100
Anhang: Anwendungsleitlinien
AL1–AL40

Änderungsdokumentation: Der International Accounting Standard 32 Finanzinstrumente: Darstellung (IAS 32) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten.

Fundstelle(n):
SAAAJ-51228