IAS 39 39 i.d.F. 22.09.2016

Ansatz und Ausbuchung

Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit

39

Ein Unternehmen darf eine finanzielle Verbindlichkeit (oder einen Teil derselben) nur dann aus seiner Bilanz entfernen, wenn diese getilgt ist – d. h. die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt oder aufgehoben sind oder auslaufen.

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[MAAAD-15420]