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BFH  - VII R 38/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 191, BGB § 419 Abs 1, EStG § 36 Abs 1

Rechtsfrage

Haftet die Klägerin als Vermögensübernehmerin gem. § 419 Abs. 1 BGB a.F. für die Einkommensteuer 1992 des Vermögensübergebers (hier: vom Ehemann übertragenes, teilweise zum Betriebsvermögen gehörendes Grundstück und daraus resultierender Entnahmegewinn) auch wenn der steuerbegründende Tatbestand während des Veranlagungszeitraums verwirklicht wird, die Einkommensteuer gem. § 36 Abs. 1 EStG aber erst mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht?

Entstehung; Haftung; Steuerschuld; Vermögensübernahme

Fundstelle(n):
DAAAC-25172

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