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BFH  - XI R 24/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 239 Abs 1 Nr 5, AO 1977 § 237 Abs 1

Rechtsfrage

1. Sind Aussetzungszinsen von dem gesamten ausgesetzten Steuerbetrag zu berechnen oder nur von dem Betrag, der zutreffenderweise hätte ausgesetzt werden dürfen?

2. Beginnt die Festsetzungsfrist für Aussetzungszinsen mit der endgültigen Erledigung des Rechtsbehelfs (hier Hauptsacheerledigung nach Zurückverweisung durch den Bundesfinanzhof) oder hinsichtlich des zu Unrecht ausgesetzten Steuerbetrags vor diesem Zeitpunkt zu laufen (Teilbestandskraft?)?

Aussetzungszinsen; Endgültige Erfolglosigkeit; Festsetzungsverjährung; Teilbestandskraft

Fundstelle(n):
UAAAC-28130

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