Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel

Huethig-Jehle-Rehm (Februar 2020)

Verwaltungsanweisung

AEAO zu § 173 (Anh. III.1)

1. Allgemeines

1

§ 173 ist die in der Praxis wichtigste Änderungsnorm und führt zu einer Durchbrechung der materiellen Bestandskraft (vgl. Vorbem. zu §§ 172 ff. Rz. 3 und 5) bei nachträglichem Bekanntwerden von steuererheblichen Tatsachen oder Beweismitteln, die bei der bisherigen Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt wurden. Rechtfertigender Grund hierfür ist nicht die Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung, sondern der Umstand, dass die FinBeh. bei ihrer Entscheidung von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (BFH, BStBl II 2010, 951). Eine Korrektur nach § 173 führt zu keiner Gesamtaufrollung des Steuerfalles, sondern nur zu einer punktuellen Änderung („soweit“), d. h. sie darf sachlich nur so weit durchgeführt werden, wie sich die neuen Tatsachen/Beweismittel betragsmäßig auswirken, vgl. Rz. 80.

2

§ 173 ist anwendbar auf Steuerbescheide und andere Steuer-VA, die den Steuerbescheiden spezialgesetzlich gleichgestellt sind (Vorbem. zu §§ 172 ff. Rz. 9), daher auch auf Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1) und auf Zerlegungsbescheide (§ 185; BFH, BStBl II 2009, 950). Zur entsprechenden Anwendung auf Steuervergütungen vgl. § 155 Rz. 34 ff. Auf Zölle und Verbrauchst...