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FG München Urteil v. - 14 K 972/03

Gesetze: EWGV 2144/87 Art. 2 Abs. 1 Buchst. c EWGV 1031/88 Art. 4 Abs. 1 TIR-Übereinkommen Art. 21 TIR-Übereinkommen Art. 28 AO§ 44 AO§ 126 Abs. 1 Nr. 2 AO§ 219 FGO § 102

Auswahlermessen bei Gesamtschuldnerschaft

Leitsatz

Im Carnet TIR-Verfahren beförderte Waren, die an einem unbekannten Ort unter Bruch der Zollverschlüsse durch unberechtigte Dritte abgeladen werden, werden auch dann der zollamtlichen Überwachung entzogen, wenn die Zollfahndung im Vorhinein über den Transport informiert gewesen ist.

Fundstelle(n):
CAAAC-34911

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