OFD Hannover - S 1978 b - 22 - StO 243

Abwärtsverschmelzung (Down-Stream-Merger) zur Auskehrung von Liquidität und gleichzeitiger Vermeidung der Nachversteuerung des EK 02 (§§ 11 bis 13 UmwStG)

Zu der Frage, ob und ggf. inwieweit in Gestaltungsmodellen der Abwärtsverschmelzung zur Auskehrung von Liquidität bei gleichzeitiger Vermeidung der Nachversteuerung des EK 02 eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:

In den Fällen der Abwärtsverschmelzung einer Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft kann eine verdeckte Gewinnausschüttung insoweit vorliegen, als die Übernahme der Verbindlichkeiten der Überträgerin infolge der Verschmelzung bei der Übernehmerin zu einer unzulässigen Unterdeckung des Stammkapitals, insbesondere nach §§ 30, 31 GmbHG führt. Die Übertragung des negativen Vermögens der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft stellt insoweit eine Auszahlung i. S. d. § 30 Abs. 1 GmbHG an die Gesellschafter der untergehenden Muttergesellschaft dar.

OFD Hannover v. - S 1978 b - 22 - StO 243

Fundstelle(n):
CAAAC-36570