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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - III 312/01 EFG 2007 S. 780 Nr. 10

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4

Formwirksamer Vertrag zu Gunsten Dritter nicht durch mündlich erklärten Willen des Erblassers abänderbar

Leitsatz

Ein mündlich erklärter Erblasserwille kann grundsätzlich einen formwirksamen Vertrag zu Gunsten Dritter nicht abändern.

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1438 Nr. 26
EFG 2007 S. 780 Nr. 10
UAAAC-40270

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