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BFH  - II R 8/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, BGB § 331

Rechtsfrage

Strittig ist, ob dem Kläger aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 331 BGB) zwischen dem Erblasser und einer Bank die Sparguthaben in vollem Umfang zuzurechnen sind oder ob aufgrund weiterer Unterlagen und Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass die Guthaben - wie vom Kläger durchgeführt - mehreren Personen zugewendet werden sollten. Wie ist ggf. der dem Kläger zuzurechnende Anteil zu ermitteln?

Erwerb; Vertrag zugunsten Dritter

Fundstelle(n):
HAAAC-43157

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