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infoCenter (Stand: März 2017)

Unternehmensteuerreformgesetz 2008

I. Definition

Der Beitrag hat den Rechtssand Dezember 2008 und wird nicht mehr aktualisiert. Möglicherweise entspricht er in einzelnen Punkten deshalb nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand.

Am hat der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt, das die Attraktivität des Standortes Deutschland für Unternehmen durch eine Reihe von steuerlichen Entlastungen erhöhen bzw. erhalten soll und die Besteuerung privater Kapitalerträge durch Einführung einer Abgeltungsteuer mit Wirkung ab 2009 reformiert. Die steuerlichen Entlastungen werden durch Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage weitgehend gegenfinanziert.

Im Folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen kurz dargestellt.

II. Steuerliche Entlastungen für Unternehmen

1. Körperschaftsteuer

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 sinkt die Tarifbelastung bei der Körperschaftsteuer von derzeit 25 v.H. auf 15 v.H. De...

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