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NWB Nr. 45 vom Seite 3951 Fach 3 Seite 14831

Behandlung des eherechtlichen Versorgungsausgleichs

Ist aus verfassungsrechtlichen Gründen eine steuergesetzliche (Neu-)Regelung erforderlich?

Anne Risthaus

Viele Ehen enden heute vor dem Scheidungsrichter. In fast allen Fällen dürfte sich im Zusammenhang mit der Scheidung auch die Frage nach dem Versorgungsausgleich stellen, sofern nicht bereits im Vorfeld im Rahmen eines Ehevertrags (§ 1408 BGB) entsprechende Regelungen getroffen worden sind. Je nach Versorgungsanwartschaft der betroffenen Ehegatten sieht das Zivilrecht in §§ 1587 ff. BGB ganz unterschiedliche Formen des Versorgungsausgleichs vor. Steuerrechtlich ergeben sich – je nach durchgeführter Form und auszugleichender Anwartschaft – sehr differenzierte Folgewirkungen sowohl für den ausgleichsverpflichteten als auch für den ausgleichsberechtigten Ehegatten – ohne dass sich diese Folgen allerdings aus konkreten spezialgesetzlichen Regelungen ergeben würden. Betrachtet man die Rechtsprechung des BFH und die Anweisung der Finanzverwaltung zu diesem Themenbereich, entstehen erhebliche Zweifel, ob die Ergebnisse in allen Bereichen – insbesondere nach der Reform der Besteuerung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz – zu verfassungsrechtlich unbedenklichen Lösungen führen. Ziel des Beitrags ist es, zunächst die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Versorgungsausgleichs und die daran anknüpfenden ...