BMF - IV C 4 - S 2223/07/0018 BStBl 2008 I S. 4

Steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom ; Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittung)

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom [1] haben sich u. a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit dem (BStBl I S. 592).

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster für Zuwendungen ab dem zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum [2] die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen ( BStBl I S. 979 – und  BStBl I S. 1557 –) verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster erforderlichen rein redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum , können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden.

Dieses Schreiben ist rückwirkend ab dem gültig und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die (BStBl I S. 979) und vom (BStBl I S. 1557).

Vordrucke für Spendenquittungen:

1) Geldspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen

2) Sachspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen

3) Geldspenden an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

4) Sachspenden an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

5) Geldspenden/Mitgliedsbeiträge an politische Parteien i. S. d. Parteiengesetzes

6) Sachspenden an politische Parteien i. S. d. Parteigesetzes

7) Geldspenden/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen

8) Sachspenden an unabhängige Wählervereinigungen

9) Geldspenden an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts

10) Sachspenden an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts

11) Geldspenden an inländische Stiftungen des privaten Rechts

12) Sachspenden an inländische Stiftungen des privaten Rechts

BMF v. - IV C 4 - S 2223/07/0018


Fundstelle(n):
BStBl 2008 I Seite 4
BB 2008 S. 19 Nr. 1
DB 2008 S. 24 Nr. 1
EStB 2008 S. 57 Nr. 2
StB 2008 S. 8 Nr. 1
StBW 2008 S. 7 Nr. 1
WPg 2008 S. 83 Nr. 2
HAAAC-66784

1BGBl I S. 2332, BStBl I S. 815.

2Nichtbeanstandungsregelung verlängert bis zum durch (BStBl I S. 565).