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BBEV Nr. 15 vom

Verstößt die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG n. F.gegen Gemeinschaftsrecht?

Christina Chlepas

Das FG München hat in seinem Zweifel an der Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG mit der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 52 EG geäußert. Damit widersprechen die Richter der herrschenden Meinung, wonach Wegzugsbesteuerung und Besteuerung des Veräußerungsgewinns im Ansässigkeitsstaat an verschiedene Tatbestände anknüpfen und der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 6 AStG eine innerstaatlich zu beachtende abkommensüberholende Bestimmung treffen wollte.

I. Sachverhalt

Zum Ende des Jahres 2004 hatten die zusammenveranlagten Eheleute ihren Wohnsitz nach Portugal verlegt. Zu diesem Zeitpunkt war der Ehemann an zwei deutschen GmbH jeweils mit über 50 % beteiligt. Im April 2005 wurden die Gesellschaftsanteile veräußert. Das FA wandte bei der Einkommensteuerveranlagung der Eheleute im VZ 2004 die Regelung des § 6 AStG in der damals geltenden Fassung an, d. h. es unterwarf die in den Anteilen verhafteten stillen Reserven der Besteuerung. Dagegen wenden sich die Eheleute im Hauptsacheverfahren.

II. Entscheidung

Eine natürliche Person, deren unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch Aufgabe des Wohnsitzes od...