Arbeitshilfe Dezember 2009

Erfordernis einer Feststellung nach § 251 Abs. 3 AO - Wirksamkeit der Anmeldung einer Steuerforderung zur Insolvenztabelle - Mustereinspruch

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Es stellt sich die Frage, ob Bedarf für einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO besteht, wenn die Steuerforderung bereits vor Insolvenzeröffnung bestandskräftig festgesetzt worden ist.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB XAAAC-86320