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FG München Urteil v. - 14 K 3128/07

Gesetze: AO § 228, AO § 231, AO § 232, AO § 257 Abs. 1 Nr. 3, AO § 284

Unterbrechung der Zahlungsverjährung

Leitsatz

1. Wohnsitzanfragen unterbrechen die Verjährung nur dann, wenn besonderer Anlass zu der Anfrage besteht, weil der Wohnsitz des Schuldners nicht bekannt ist.

2. Die Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, und damit deren verjährungsunterbrechende Wirkung, gegenüber einem Drittschuldner wird nicht durch die fehlende Bekanntgabe des Verfügungsverbots und der Mitteilung über die vorgenommene Zustellung einer Pfändungsverfügung an den Drittschuldner berührt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAC-89273

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