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PiR Nr. 9 vom Seite 312

Umsatzrealisation von Teilleistungen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann

I. Begriffsinhalte und Praxisfälle

Die Regel erscheint klar, wenn man auf einschlägige BFH-Urteile zurückkommt: „Der Realisationstatbestand liegt dann vor, wenn der Kaufmann die bedungene Leistung erbracht hat.” Diese Aussage passt sehr schön beim täglichen Kauf über den Ladentisch und lässt sich auch beispielsweise beim Distanzgeschäft anhand einschlägiger schuldrechtlicher Kriterien dingfest machen, also z. B. an der Übergabe der Sache an den Frachtführer:

  • Der Hörgeräteakustiker verkauft ein Hörgerät und verpflichtet sich zur kostenslosen Nachbetreuung auf fünf Jahre .

  • Der Autovermieter stellt Pkw an Selbstfahrer für unterschiedliche Zeiträume zur Verfügung .

  • Eine Steuerfachschule erteilt einen neunmonatigen Unterricht zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen .

  • Ein Bauunternehmer errichtet im Kundenauftrag eine Straßenbrücke .

  • Der Bauträger errichtet unter Heranziehung von Subunternehmern ein Bürohochhaus .

  • Der Wirtschaftsprüfer wickelt einen Prüfungsauftrag „im alten Jahr” durch die Vorprüfung und „im neuen Jahr” durch die Hauptprüfung ab. Es ist ein Pauschalhonorar vereinbart, das bei Eintreten außergewöhnlicher Vorkommnisse ...

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PiR - Internationale Rechnungslegung