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StuB Nr. 19 vom Seite 735

Aufbau und Bestandteile des Jahres- und Konzernabschlusses nach dem BilMoG-RegE

von Prof. Dr. Karlheinz Küting, Saarbrücken, und Dr. Michael Reuter, Duisburg und Dr. Michael Reuter, Duisburg

Der Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG-RegE) sieht die Erweiterung des Jahresabschlusses bestimmter Gesellschaften um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel vor. Der Beitrag stellt den Aufbau und die Bestandteile des Jahres- und Konzernabschlusses nach dem BilMoG-RegE dar.

Kernfragen
  • Welche Änderungen sieht der BilMoG-RegE beim Aufbau und bei den Bestandteilen des Jahres- und Konzernabschlusses vor?

  • Wie sind diese Änderungen zu bewerten?

  • Welche Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet?

I. Bestandteile des Jahres- und Konzernabschlusses nach dem BilMoG-RegE

Nach § 242 Abs. 3 HGB-E besteht der für jedes Geschäftsjahr zu erstellende Jahresabschluss (wie bisher) aus Bilanz sowie GuV . Kapitalgesellschaften und diesen nach § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften haben den Jahresabschluss – auch weiterhin – um einen Anhang zu erweitern sowie ergänzend – außerhalb des Jahresabschlusses – einen Lagebericht nach § 289 HGB-E zu erstellen (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB-E). Durch § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB-E „werden kapitalmarktorientierte Unternehmen, die keinen Konzernabschluss aufstellen m...