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NWB Nr. 43 vom Seite 4021 Fach 10 Seite 1655

Vorgezogener Zugewinnausgleich als Gestaltungsmittel

Erbschaftsteuerliche Ersparnisse und einkommensteuerliche Gefahrenquellen

Bernhard Paus

Die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Zugewinnausgleichs erlaubt Vermögensübertragungen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten, der im Laufe der Ehe nur einen bescheideneren Vermögenszuwachs erzielen konnte, ohne dass eine steuerpflichtige Schenkung anzunehmen ist. Im Vergleich zu schenkweisen Zuwendungen resultiert daraus eine beachtliche Ersparnis an Schenkungsteuer. Der so bereicherte Ehegatte wird auch nicht zwingend von weiteren Vermögenszuwächsen ausgeschlossen. Der BFH hat es für zulässig erklärt, nach dem vorgezogenen Zugewinnausgleich sofort wieder den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren (sog. Güterstandsschaukel). Im Einzelfall sollten neben den längerfristigen erbschaftsteuerlichen auch die erbrechtlichen Auswirkungen (eventuell höherer Erbanteil des überlebenden Ehegatten wegen der Güterstandsschaukel) sorgfältig bedacht werden. Bei der Einkommensteuer kann eine steuerliche Belastung entstehen, wenn die Ausgleichsforderung durch die Übertragung von Wirtschaftsgütern erfüllt wird, bei denen der Verkauf zum Ausweis von Gewinnen führt. Andererseits lässt sich gerade die entgeltliche Übereignung bestimmter Vermögenswe...