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NWB Nr. 46 vom Seite 4329 Fach 19 Seite 3971

Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen

Geeignete Gestaltungsalternativen und deren zivilrechtliche Anerkennung

Dr. Eckhard Wälzholz

Das Pflichtteilsrecht ist seit Jahren in der Diskussion. In der Praxis stellt man fest, dass die Akzeptanz der inneren Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts in der modernen Patch-work-Familie abnimmt. Daher nehmen die Fälle zu, in denen der Berater mit der Aufgabe konfrontiert wird, eine Vermögensstruktur zu schaffen, durch die die Pflichtteilsansprüche möglichst niedrig ausfallen. Der Beitrag zeigt anhand praktischer Beispielsfälle die aus dem Gesellschaftsrecht stammenden Lösungsmöglichkeiten der Gestaltungsaufgabe auf. Sie erweisen sich als besonders wirksam, sind teilweise aber auch umstritten. Die im Rahmen der Erbrechtsreform angedachten gesetzlichen Änderungen (BT-Drucks. 16/8954) sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt.

I. Problemstellung

Das Pflichtteilsrecht ist ins Gerede gekommen (vgl. Dauner-Lieb, DNotZ 2001 S. 460 ff.; Otte, ZEV 1994 S. 193 ff.; ders., AcP 202 (2002) S. 317 ff.) – sowohl rechtlich als auch politisch. Das Pflichtteilsrecht ist einer der am meisten umstrittenen Bereiche des Erbrechts des BGB. Die Auflösung der Stabilität der Gesellschaft, die zunehmende Werteliberalisierung und die steigende Zahl der geschiedenen und neu geschlossenen Ehen führen...