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FG des Saarlandes  v. - 1 K 1213/04

Gesetze: GewStG § 29, GewStG § 33

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags beim Betrieb von mehreren Thermalbrunnen an verschiedenen Orten, jedoch an einem Ort ohne Mitarbeiter

Leitsatz

1. Auf eine Gemeinde, in deren Gebiet eine Gesellschaft eine Brunnenanlage zur Förderung von Quellwasser betreibt, ohne dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, entfällt kein Zerlegungsanteil am einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag, wenn die Gesellschaft in einer anderen Gemeinde Arbeitnehmer (hier Geschäftsführer) beschäftigt und an diese Arbeitslöhne zahlt.

2. Von einer Brunnenanlage gehen keine unmittelbaren besonders gewichtigen und atypischen Lasten für die Gemeinde aus, die eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages nach Arbeitslöhnen als unbillig erscheinen lassen und eine Zerlegung in besonderen Fällen nach § 33 GewStG rechtfertigen würde.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2009 S. 755
UAAAC-96670

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