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PiR Nr. 12 vom Seite 411

Erwerb eines Konkurrenten in Stilllegungsabsicht

Stichworte: Unternehmensbegriff, defensive assets, fair value vs. unternehmensspezifischer Wert

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

MU ist als Immobilienmakler auf die Vermittlung von Gewerbeimmobilien spezialisiert und hier mit dem Wettbewerber TU Marktführer in der Region. Der hoch betagte Alleingesellschafter V der TU sucht einen Käufer für seine Anteile. Er einigt sich mit MU auf Folgendes:

  • MU zahlt an V einen Preis von 100.

  • TU stellt ihre geschäftliche Tätigkeit ein und wird umgehend liquidiert, wobei aus der Liquidation ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet wird.

  • Die V gehörende Marke, unter der die TU ihr Geschäft betrieb, wird auf MU übertragen.

  • Das Personal der TU wird von MU übernommen. Hiervon ausgenommen sind jedoch die Geschäftsführung und zwei von drei Maklern, da diese Funktionen von V und dessen Familienangehörigen gestellt wurden.

Erwerbsmotiv von MU ist die Verhinderung von Wettbewerb. Diesem Motiv entsprechend wird die erworbene Marke nicht fortgeführt und die TU liquidiert. Unklarheit besteht noch darin, wer die Liquidation vornehmen soll. In Frage kommen zwei Gestaltungen:

  • Alternative 1: V überträgt keine Anteile und verpflichtet sich, TU selbst zu liquidieren.

  • Alternative 2: V veräußert alle Anteile an der TU an die MU. M...

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