BMF - IV C 5 - S 2361/08/10003 BStBL 2008 I S. 1060

Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2009 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

Bezug: (BStBl 2007 I S. 908)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2009 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt die Anhebung des Prozentsatzes für die Berücksichtigung der Beiträge zur Rentenversicherung bei der Vorsorgepauschale von 32 auf 36 Prozent (§ 10c Abs. 2 Satz 4 EStG) und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung auf 64.800 €.

Anlage:

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BMF v. - IV C 5 - S 2361/08/10003

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2008 I Seite 1060
StB 2009 S. 17 Nr. 1
GAAAD-01227