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FG München Urteil v. - 1 K 1133/08

Gesetze: AO § 314, AO § 257, AO § 218, FGO § 40 Abs. 2

Erstattungsanspruch erst nach Abrechnungsbescheid

Anfechtungsklage gegen Pfändung nach Einziehung

Leitsatz

1. Eine Leistungsklage auf Auszahlung der gepfändeten Beträge ist unbegründet, wenn nicht vorher der Kläger einen Abrechnungsbescheid erwirkt hat.

2. Nach der Einziehung der gepfändeten Forderung ist keine Anfechtungsklage gegen die Pfändungsverfügung des Finanzamts mehr zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-02139

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