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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 923/07

Gesetze: AGG § 3; AGG § 15; ArbGG § 61 b Abs. 1; SGB IX § 2 Abs. 1 Satz 1; BGG § 3

Leitsatz

Es stellt weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung von schwerbehinderten Arbeitnehmern dar, wenn der Arbeitgeber bei einer Maßnahme zwischen Arbeitnehmern, die hohe Fehlzeiten aufweisen, und solchen, die keine hohen Fehlzeiten aufweisen, differenziert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAD-06284

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