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Hessisches LAG Urteil v. - 15 Sa 2194/04

Gesetze: KSchG § 2; BGB § 133; BGB § 140; BGB § 157

Leitsatz

1. Enthält bei einer ordentlichen Änderungskündigung das vom Arbeitnehmer unter Vorbehalt akzeptierte Änderungsangebot für den Beginn der geänderten Vertragsbedingungen ein Datum, das vor dem Ende der Kündigungsfrist liegt, führt dies dazu, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist.

2. Eine Umdeutung des Änderungsvertrages (§ 140 BGB) in einen Vertrag, nach dem die geänderten Bedingungen erst zum Ende der Kündigungsfrist einsetzen, ist in einer solchen Konstellation nicht möglich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-06541

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