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Hessisches LAG Urteil v. - 2 Sa 1632/06

Gesetze: BGB § 611; BGB § 612 Abs. 1; TzBfG § 4 Abs. 2

Leitsatz

Die befristet eingestellte Lehrkraft hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Anspruch auf Zahlung einer Vergütung im Umfang einer ganzjährig (d.h. auch während der Sommerferien) beschäftigten Lehrkraft.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-06753

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