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LAG Niedersachsen Urteil v. - 16 Sa 1646/02

Gesetze: Inso § 129; Inso § 130; Inso § 133; SGB IX § 85

Leitsatz

§ 85 SGB IX gilt auch bei einer Kündigung im Insolvenzverfahren. Eine Insolvenzanfechtung des Antrages auf Feststellung des Grades der Behinderung nach den §§ 130, 133 InsO kommt nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-08511

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