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LAG München Urteil v. - 4 Sa 89/08

Gesetze: ArbGG § 62 Abs. 2; ZPO § 927 Abs. 1; ZPO § 929 Abs. 2; ZPO § 936

Leitsatz

Aufhebung einer erstinstanzlich erlassenen Leistungsverfügung auf Weiterbeschäftigung im Rahmen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG wegen fehlender rechtzeitiger Vollziehung durch Parteizustellung innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO sowie einer nachträglichen erneut primär außerordentlich fristlosen - nicht offensichtlich wiederholenden und sonst rechtsunwirksamen - Arbeitgeberkündigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-08859

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