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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Henning Rabe v. Pappenheim

Das Arbeitsverhältnis ist ein sog. Dauerschuldverhältnis. Dies bedeutet, dass es – anders als z. B. ein Auftrag oder ein Werkvertrag – nicht einfach durch die Erledigung bestimmter Aufgaben endet, sondern die Zusammenarbeit eben auf Dauer angelegt ist. Will entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden, muss dieser Beendigungswille der jeweils anderen Partei ausdrücklich mitgeteilt werden. Nur ausnahmsweise wird das Arbeitsverhältnis aufgrund äußerer Umstände automatisch beendet.

Zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führen:

  • -

    Kündigung

  • -

    Aufhebungsvertrag

  • -

    Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags (Befristetes Arbeitsverhältnis)

  • -

    Eintritt einer auflösenden Bedingung (Befristetes Arbeitsverhältnis)

  • -

    Auflösungsurteil oder Beschluss des Arbeitsgerichts

  • -

    Anfechtung oder Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

  • -

    Tod des Arbeitnehmers.

Nicht zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen:

  • -

    Betriebsübergang

  • -

    Insolvenz des Arbeitgebers

  • -

    Streik

  • -

    Verhinderung des Arbeitnehmers

  • -

    Wehr- und Zivildienst

  • -

    Eintritt...

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