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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 206

Überführung von Immobilien in das Betriebsvermögen verschiedener Unternehmensformen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Alexander Horst, Steuerberater, Düren

Ziel dieser Darstellung ist es, den Wechsel der Vermögenseigenschaft bezogen auf Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften anhand einiger Beispiele zu verdeutlichen.

I. Allgemeines

Die Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem steuerlichen Privatvermögen in das Betriebsvermögen und umgekehrt zieht vielfältige Besteuerungsfragen nach sich. Gerade bei der Übertragung von Immobilien sind nicht wenige Gesichtspunkte zu berücksichtigen. So sind gleich mehrere Steuerarten betroffen (Einkommen-/Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Schenkungsteuer); daneben bindet eine einmal getroffene Entscheidung den Steuerpflichtigen hinsichtlich der Absetzung für Abnutzung aufgrund der relativ langen gesetzlich normierten Nutzungsdauer auch für einen langen Zeitraum. Darüber hinaus sind in Immobilien oftmals erhebliche stille Reserven enthalten.

Der Wechsel zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen kann auch einen Rechtsträgerwechsel voraussetzen, so z. B. die Übertragung auf eine Kapitalgesellschaft. Auswirkungen können sich jedoch auch ohne Übertragung auf einen anderen Rechtsträger in beiden ...