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BBK Nr. 11 vom Seite 559

Bilanzierung negativer Gleitzeitkonten

WP/StB Klaus Romer, Partner, BPG Frankfurt und WP/StB Axel Langemeyer, Prokurist, BPG Krefeld

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Frage

Um vorübergehende auftragsschwache Monate zu überbrücken, hat unser Unternehmen beschlossen, die Überstunden- oder Gleitzeitkonten ins Minus laufen zu lassen. Die erlaubten Minus-Stunden bewegen sich im Bereich von 160 bis 300 Stunden. Durch die Minus-Stunden bei Fortzahlung des vollen Gehalts entsteht quasi eine Forderung des Unternehmens auf Arbeitsleistung gegenüber dem Mitarbeiter. Darf eine solche Forderung ausgedrückt in Lohnkosten in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen werden? Wenn ja: In welcher Höhe? Ist die Beachtung von Pfändungsgrenzen an dieser Stelle erforderlich?

Antwort

I. Arbeitszeitmodelle in der Krise

Die Konstruktion der gleitenden Arbeitszeit, kurz „Gleitzeit” genannt, verfolgt das Ziel, die Arbeitszeit bedarfsorientiert zu gestalten. Durch die Anwendung von Gleitzeit wird Arbeitnehmern in [i]Gleitzeit zur Steuerunggewissem Umfang Arbeitszeitsouveränität zugestanden, indem sie die Steuerung der Arb...